Klage der Vordertaunus-Gemeinden:
Nun ist es amtlich :
Der Fluglärm im Taunus soll nicht laut genug sein,
als dass eine Verlegung der Flugrouten ge
fordert werden könnte. Das jedenfalls ist
die Auffassung des VGH Kassel, der den
im Taunus gemessenen Fluglärm für nicht
unzumutbar hält. „Eine deutliche Absage
an alle, die an eine ordnungsgemäße Planung der Flugrouten geglaubt haben“, so
Sulzbachs Bürgermeisterin Renate Wolf.
Genau das aber ist der entscheidende
Punkt. Nach Auffassung des VGH Kassel
soll für die Planung von Flugrouten nicht
das Planungsrecht anwendbar sein. Vielmehr spielen Sicherheitserwägungen die
wesentliche Rolle.
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( PDF ) Bad Soden am Taunus Kompakt.
Fluglärm:
( www.bad-soden.de )
>
Erklärung der Bürgermeister der Vordertaunuskommunen zum Urteil des VGH Kassel :
.... (PDF) im Amtsblatt von Liederbach.